Epoxidharz ist ein unglaublich vielseitiger Werkstoff für zahlreiche Anwendungen. Und da die Einsatzvielfalt sehr groß ist, ist die Anforderung an das Harz immer auch individuell. Es gilt: Epoxidharz ist nicht gleich Epoxidharz. Bei einigen wenigen Harzen ist ein Kontakt mit Lebensmitteln möglich und unbedenklich, bei der überwiegenden Mehrzahl der Harze aber leider NICHT. Epoxidharze die z.B. auch für Fußböden eingesetzt werden oder für Klebeanwendungen und Abdichtungen im industriellen Bereich sind oft wegen der besonderen Anforderungen an Abrieb oder Beständigkeit gegenüber Ölen und Laugen nicht unbedenklich bei Kontakt mit Lebensmitteln. Es gilt daher vorab zu prüfen ob Ihr Harz für Ihr Vorhaben das Richtige ist.
Unsere Lebensmittel kommen vor dem Verzehr oft mit vielen Materialien und Gegenständen in Kontakt. Dies passiert oft bereits bei der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung bis hin zur Zubereitung und dem Servieren. Solche Bedarfsgegenstände und Materialien werden als Food Contact Materials (FCMs) bezeichnet. Genau diese Gegenstände, die mit Lebensmitteln in direkten oder indirekten Kontakt stehen, dürfen bei entsprechend normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine Bestandteile oder Schadstoffe auf das Lebensmittel übertragen.
Dies sind zum Beispiel:
- Behälter und Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln
- Maschinen und Förderschnecken zur Verarbeitung von Lebensmitteln
- Verpackungsmaterialien wie z.B. auch Holzschachteln mit Harzbestandteilen Geschirr, dazu gehören auch Untersetzer, Töpfe, Servierbretter, Brotzeitbrettl,…
Eine Zulassung für Lebensmittelkontakt bestätigt jedoch noch nicht, dass das Produkt auch als
- Prothese
- Kinderspielzeug
- Orthese
- Sexspielzeug
verwendet werden kann. Jeder Bereich muss separat geprüft sein. Beständigkeit gegenüber Reinigungsmitteln zum Beispiel in Metzgereibetrieben oder bei beschichteten Lebensmitteltanks ist zu prüfen. Bei Kinderspielzeug muss zum Beispiel ein ausführlicher Speicheltest durchgeführt werden.
Wofür gilt ein Zertifikat über Lebensmittelechtheit?
Es wird IMMER ein System, also ein Epoxidharz kombiniert mit einem Epoxidharzhärter geprüft. Ein Zertifikat gilt daher ausschließlich für diese spezielle Kombination. Eine Kombination z.B. mit einem anderen Härter benötigt ein eigenes Prüfverfahren.
Welche Kriterien erfüllt ein lebensmittelechtes Epoxidharz?
- Das Epoxidharz verändert den Geschmack NICHT und gibt KEINEN Geruch an das Lebensmittel ab
- Das Epoxidharz gibt KEINE Bestandteile die nicht vernetzt sind oder nicht ausreichend vernetzt sind an das Lebensmittel ab
- Das Epoxidharz verändert die Oberfläche bei Kontakt mit Lebensmitteln NICHT und es migriert NICHT in das Lebensmittel
- Die menschliche Gesundheit wird durch den Verzehr der Lebensmittel NICHT gefährdet
Prüfgrundlage für einen lebensmittelechten Gegenstand ist § 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Ein nach diesen Richtlinien geprüftes Epoxidharz erfüllt die gültigen Normen und Gesetze, die für den Einsatz von Materialien in Gebrauchsgegenständen vorausgesetzt werden. Es ist FDA-konform und erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung der EU NR. 10.2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Solche Epoxidharze kommen zum Beispiel in Sensoren bei der Lebensmittelherstellung zum Einsatz und damit in direkten Kontakt mit Lebensmitteln.
Weitere Anforderungen sind hier zudem zumeist eine gewisse Temperaturbeständigkeit sowie eine Beständigkeit gegen übliche Reinigungsmittel.
Die Prüfungen sind gegliedert in
- Sensorische Prüfungen
- Migrationsprüfungen
- Schadstoffanalysen
- NIAS-Screening /Bisphenol A
Leider stoßen wir immer wieder auf falsche Aussagen, in denen ausgehärtete Harze pauschal als völlig unbedenklich beim Kontakt mit Lebensmitteln dargestellt werden. Zum Wohle Ihrer Gesundheit sollten Sie sich auf derartige Aussagen nicht verlassen.
Auch ein Frühstücksbrett steht mit einem Marmeladenbrot in direktem Kontakt. Anschließend in der Spülmaschine kann sich das Produkt ggf. negativ verändern. Aber auch am nächsten Morgen müssen die Voraussetzungen für einen unbedenklichen Gebrauch erneut erfüllt werden. Ein erfolgreich geprüftes Harz erfüllt diese Vorgaben.
Ein Produkt oder System bei dem lediglich eine Schadstoffanalyse gemäß der Verordnung EG 1935/2004 oder EG 2023/2006 durchgeführt wurde ist nicht alleine deshalb für den Einsatz in Bedarfsgegenständen geeignet. Diese Vorprüfungen sind nur einer von vielen Bestandteilen der späteren Zulassungsprüfung.
Geprüft wird auch ob ein Unternehmen fortlaufend seine Rohstoffeingänge überwachen kann, um entsprechende Verordnungen und Auflagen zu erfüllen. Nur so können dauerhaft die Qualität und damit die Eignung gesichert werden. Hersteller von lebensmittelechten Epoxidharzen sind in der Regeln nach DIN ISO 9001 Zertifiziert und prüfen und garantieren die Qualität und Reinheit nicht nur für ein Produkt sondern generell für alle Produktions- und Qualitätsbereiche.