Epoxidharz in Kontakt mit Lebensmittel

Lebensmittelechtes Epoxidharz
Wissenswertes zum Kontakt von Lebensmitteln mit Epoxidharzen

Epoxidharz ist ein unglaublich vielseitiger Werkstoff für zahlreiche Anwendungen. Und da die Einsatzvielfalt sehr groß ist, ist die Anforderung an das Harz immer auch individuell. Es gilt: Epoxidharz ist nicht gleich Epoxidharz. Bei einigen wenigen Harzen ist ein Kontakt mit Lebensmitteln möglich und unbedenklich, bei der überwiegenden Mehrzahl der Harze aber leider NICHT. Epoxidharze die z.B. auch für Fußböden eingesetzt werden oder für Klebeanwendungen und Abdichtungen im industriellen Bereich sind oft wegen der besonderen Anforderungen an Abrieb oder Beständigkeit gegenüber Ölen und Laugen nicht unbedenklich bei Kontakt mit Lebensmitteln. Es gilt daher vorab zu prüfen ob Ihr Harz für Ihr Vorhaben das Richtige ist.

Lebensmittelechte Epoxidharze
Warum sollte ein Harz lebensmittelecht ein?

Unsere Lebensmittel kommen vor dem Verzehr oft mit vielen Materialien und Gegenständen in Kontakt. Dies passiert oft bereits bei der Herstellung, Verarbeitung und Lagerung bis hin zur Zubereitung und dem Servieren. Solche Bedarfsgegenstände und Materialien werden als Food Contact Materials (FCMs) bezeichnet. Genau diese Gegenstände, die mit Lebensmitteln in direkten oder indirekten Kontakt stehen, dürfen bei entsprechend normaler oder vorhersehbarer Verwendung keine Bestandteile oder Schadstoffe auf das Lebensmittel übertragen. 

 Dies sind zum Beispiel: 

  • Behälter und Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln 
  • Maschinen und Förderschnecken zur Verarbeitung von Lebensmitteln 
  •  Verpackungsmaterialien wie z.B. auch Holzschachteln mit Harzbestandteilen Geschirr, dazu gehören auch Untersetzer, Töpfe, Servierbretter, Brotzeitbrettl,… 

Eine Zulassung für Lebensmittelkontakt bestätigt jedoch noch nicht, dass das Produkt auch als 

  • Prothese 
  • Kinderspielzeug 
  • Orthese 
  • Sexspielzeug 

 verwendet werden kann. Jeder Bereich muss separat geprüft sein. Beständigkeit gegenüber Reinigungsmitteln zum Beispiel in Metzgereibetrieben oder bei beschichteten Lebensmitteltanks ist zu prüfen. Bei Kinderspielzeug muss zum Beispiel ein ausführlicher Speicheltest durchgeführt werden.

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